Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1983 - IVb ZB 36/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,13630
BGH, 02.03.1983 - IVb ZB 36/82 (https://dejure.org/1983,13630)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1983 - IVb ZB 36/82 (https://dejure.org/1983,13630)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1983 - IVb ZB 36/82 (https://dejure.org/1983,13630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,13630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der Anwartschaften auf die dynamische Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Vereinbarkeit des § 1587b Abs. 3 BGB mit dem Verfassungsrecht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - IVb ZB 36/82
    Wie der Senat durch Beschluß vom 26. Mai 1982 (BGHZ 84, 158 [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81]) zum Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes entschieden hat, ist - nach Erfüllung der satzungsmäßigen Wartezeit - nur die Anwartschaft des bei einer Zusatzversorgungseinrichtung versicherten, noch im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten auf die (statische) Versicherungsrente, nicht hingegen die Anwartschaft auf die (dynamische) Versorgungsrente unverfallbar im Sinne von § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB.
  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - IVb ZB 36/82
    Soweit der Ehemann allerdings Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 1587 b Abs. 3 BGB im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erhebt, hält der Senat diese aus den Gründen des Beschlusses vom 3. Juli 1981 (BGHZ 81, 152 ff) nicht für durchgreifend.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht